Umzug eines Bildschirmarbeitsplatzes
Informationen über die Beantragung des Umzugs eines Schulverwaltungsarbeitsplatzes.
Beachten Sie bitte beim Umzug eines Bildschirmarbeitsplatzes (BAP) innerhalb der Schule
- Überlegungen wie bei einer Netzerweiterung unter dem Punkt Entscheidungskriterien.
- Ein Umzug ist kostenpflichtig, eventuell wird die Kostenübernahme in Abwägung mit der Behörde von dieser übernommen.
Beantragung bitte mit dem Namen des Arbeitsplatzinhabers und unter Nennung der Ergebnisse der Entscheidungskriterien per E-Mail an das Postfach: