Datenschutz
Grundlage für den Datenschutz ist das Hamburgische Datenschutzgesetz und darauf aufbauende Verordnungen, Richtlinien und Bestimmungen.
Für den IT-Betrieb sind neben dem Hamburgischen Datenschutzgesetz insbesondere folgende Verordnungen zu beachten:
- Verordnung über die Verarbeitung personenbezogener Daten im Schulwesen (Schul-Datenschutzverordnung)
- Richtlinie zur Verwendung privater Datenverarbeitungsgeräte (z. B. Personalcomputer) für dienstliche Verarbeitung personenbezogener Daten durch Lehrkräfte außerhalb von Diensträumen
Über das Portal Schulrecht Hamburg können Sie die Rechtsgrundlagen einsehen, u. a. zu folgenden Themenbereichen:
Datenverarbeitung im Schulbereich
Datenverarbeitung beim Schulärztlichen Dienst und Schulberatungsdienst
Verwendung von DiViS und Untis
Digital gestützter Fachunterricht
Ferner gilt die Richtline für Verwaltung von Passwörtern (nur aus dem Intranet verfügbar).
Für die Sicherheit im pädagogischen Netzwerk gelten die verbindlichen Standards und Empfehlungen des Konzeptes "Betriebssicherheit im pädagogischen Netz".