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ZSR - Zentrales Schülerregister

Das Zentrale Schülerregister (ZSR) unterstützt die Behörde für Schule und Berufsbildung in der Überwachung der Schulpflicht.

In dem Verfahren werden die Meldedaten der schulpflichtig und schulpflichtig werdenden Kinder Hamburgs mit den Angaben der Schulen, welche Kinder dort unterrichtet werden, abgeglichen.

Die Schulpflichtüberwachung deckt das Alter von 4 1/2 Jahren bis zum 18. Lebensjahr ab. Für den Abgleich werden daher die Daten der allgemeinbildenden als auch der beruflichen Schulen herangezogen – sowohl der staatlichen als auch der privaten Schulen.

Zur Schulpflichtüberwachung gehört auch die pädagogische Arbeit bei Absentismusproblemen, d.h. die Betreuung von Jugendlichen, die dem Unterricht wiederholt fernbleiben. Das ZSR unterstützt hier die verwaltungstechnische Seite der Arbeit.

Neben der Behörde für Schule und Berufsbildung unterstützt das ZSR die Gesundheitsämter bei der Terminkoordination für die Einstellungsuntersuchungen und ermöglicht der Polizei, die zugehörige Schule einzelner Schüler abzufragen.