IT-Aufträge und Beratung

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Netzerweiterungen

Information über die Erweiterungsmöglichkeiten des einmal geschaffenen Standards der Bandbreitenausstattung und LAN/WAN-Vernetzung der Schulverwaltung.

Bandbreite (eigentlich „Datenübertragungsrate“)

Mit Beendigung des SIP 2010 und damit der Ausstattung der Schulen mit Glasfaserkabel, werden alle Schulen mit einer Bandbreite von 10 MBit/s synchron (Datenübertragungsrate) im Verwaltungsbereich ausgestattet sein. Ausnahmen sind ggf. Auslagerungsstandorte oder kleinere Zweigstellen, die mit 512 kBit/s oder 2 MBit/s Leitungen angeschlossen sind.

Beantragung zur Bandbreitenerhöhung

Sollten Bandbreite an Ihrem Standort nicht ausreichend sein (Performanceprobleme), können Sie sowohl für die Verwaltungs- als auch für die pädagogischen Anschlüsse eine Auslastungsmesung beantragen. Nach Prüfung erhalten Sie die Rückmeldung, ggf. wird eine Bandbreitenerhöhung veranlasst.

Bitte richten Sie Ihren Antrag per E-Mail an das Postfach: 

it-auftraegeallgemeinbildendeschulen@bsb.hamburg.de

LAN-Vernetzung (Lokal Area Network)

Obligatorische Standardausstattung ist die Netzeinbindung mit jeweils zwei Netzanschlüssen je regulärem Verwaltungsarbeitsplatz.

Jeder darüber hinaus beschaffte Bildschirmarbeitsplatz kann an eventuell noch nicht belegten Netzdosen angeschlossen werden oder das vorhandene Netzwerk muss erweitert werden.

Die Erweiterung des Netzwerks oder die Verlegung von Netzanschlüssen ist kostenpflichtig. Hier muss im Einzelfall entschieden werden, wer die Kosten trägt. Sprechen Sie in jedem Fall schon bei der Planung von Umzügen oder Raumumnutzungen mit dem zuständigen Sachbearbeiter bei Schulbau Hamburg (SBH) / Gebäudemanagement Hamburg (GMH). Eventuell wird die Kostenübernahme in Abwägung mit der Schulbehörde von dieser übernommen.

Bei Sanierung oder Neubau wird die Planung der lokalen Vernetzung von Schulbau Hamburg (SBH) / Gebäudemanagement Hamburg (GMH) durchgeführt und beauftragt.

Entscheidungskriterien für eine Netzerweiterung:

  • Sind Sie eine „GMH-Schule“ (hier ist die GMH zuständig für Netzerweiterungen, nicht Mieterzentrale oder SBH)?
  • Reicht die Bandbreitenausstattung für einen zusätzlichen Netzwerkanschluss?
  • Entfernung des geplanten Netzanschlusses zum Switch (TUVAS-Verteilerschrank, Gesamtverteilerschrank)
  • 80 m dürfen nicht überschritten werden.
  • Ist eine kostenintensive Kernbohrung nötig?
  • Liegt ein Asbestgutachten vor oder muss es noch erstellt werden (zuständig: SBH)
  • Ist eine Leitungsverlegung in ein anderes Gebäude notwendig?
  • Lösung über einen Lichtwellenleiter (LWL)
  • Wird Ihre Schule nach SIP 2010-Standard vernetzt und kann der neu geplante Netzanschluss dort mit abgearbeitet werden?

Beantragung zur Netzerweiterung

Zur Beantragung eines Kostenvoranschlages für die geplante Netzerweiterung verwenden Sie bitte das Formular zur Erstellung einer Kostenschätzung.

Oft erfolgt der Antrag zur Netzerweiterung durch die Beantragung eines zusätzlichen (kostenpflichtigen) Bildschirmarbeitsplatzes. Dazu verwenden Sie bitte die Bedarfsmeldung

Bitte richten Sie die jeweiligen Anträge per E-Mail an das Postfach: 

it-auftraegeallgemeinbildendeschulen@bsb.hamburg.de .