Einrichtung von Bildschirmarbeitsplätzen
Ein Bildschirmarbeitsplatz besteht aus: Rechner, Monitor, Drucker, Tastatur, Maus.
Regulärer Anspruch auf einen Bildschirmarbeitsplatz besteht für:
- Schulleitung
- Stellvertretende Schulleitung
- Schulbüroleitung
- Schulbüromitarbeiter/in ab 19,5 Std./Woche
- Personalrat (einer pro Schule)
Hausmeister werden durch den Vermieter (Schulbau Hamburg oder Gebäudemanagement Hamburg) ausgestattet.
Jeder Bildschirmarbeitsplatz benötigt einen Netzanschluss, der ggf. als Erweiterung des bestehenden LAN-Netzes neu gelegt werden muss. Netzerweiterungen sind für die Schule kostenpflichtig, wenn sie von dem einmal festgelegten Standort abweichen.
Die Beantragung erfolgt durch die Schulleitung mit einem kurzen, formlosen Antragsschreiben und folgenden Antragsdokumenten per E-Mail an:
it-auftraegeallgemeinbildendeschulen@bsb.hamburg.de
- Die Bedarfsmeldung bitte als elektronischen Dateianhang mit der E-Mail senden.
- Das Antragsformular Benutzeraccount mit den darin enthaltenen Rahmenbedingungen senden Sie an die darauf angegebene E-Fax-Nummer.
- Mit Ihrer Unterschrift auf den Rahmenbedingungen erkennen Sie die darin genannten Richtlinien zur Verwaltung von Passworten an (Passwortrichtlinien), die zwingend einzuhalten sind.
Zur Meldung von schadhafter oder defekter Hardware wählen Sie bitte die Störungsannahme Dataport: Tel.: 040 - 428 46-39 90.
Kontaktdaten:
- Telefon: Eingangsberatung
- E-Mail: it-auftraegeallgemeinbildendeschulen@bsb.hamburg.de