Prise2 - Privatschuldatenerfassung
Die Privatschulen Hamburgs sind verpflichtet, der Behörde für Schule und Berufsbildung die aktuellen Schülerdaten zuzusenden.
Die Daten werden zum einen für die Erstellung der jährlichen Schülerstatistiken (u.a. die bundeseinheitliche Bildungsstatistik) und zum anderen für die Schulpflichtüberwachung im Verfahren ZSR - Zentrales Schülerregister verwendet.
Zur Unterstützung der Datenlieferung steht den Privatschulen das Verfahren Prise2 zur Verfügung. Die Daten können im Verfahren direkt erfasst oder per Upload einer Exceldatei eingestellt werden.